05 September, 2007 T e l e a r b e i t

Planung der Einführung von Telearbeit

Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine betriebliche Einführung von Telearbeit, haben sich in den Unternehmen meist schon einige Beschäftigte mit der Thematik auseinandergesetzt – z.B. um Erfahrungswerte anderer Unternehmen zu sammeln oder um die Voraussetzungen in dem eigenen Unternehmen festzustellen.

Dieses Wissen gilt es - in Absprache mit wichtigen Beteiligten - mit in die Planung einzubeziehen. Die Zusammensetzung einer Projektgruppe kann bei jedem Unternehmen variieren. So gibt es bei kleineren Unternehmen z.B. keinen Betriebsrat, die Arbeitsteilung ist nicht sehr stark ausgeprägt, d.h. einzelne Beschäftigte decken mehrere Arbeitsfelder oft gleichzeitig ab. Unabhängig davon werden jedoch die unterschiedlichsten Unternehmensbereiche von der Einführung der Telearbeit berührt.

  • Geschäftsführung/Management

Die direkte Beteiligung der Geschäftsführung an dem Projektteam ist sicher nicht unbedingt bei jedem Projektschritt erforderlich. Wichtig ist jedoch die Unterstützung durch die Geschäftsführung.

  • Rechtsexperte/-expertin

Der Rechtsexperte bzw. die Rechtsexpertin des Unternehmens ist erforderlich, um die aufgeworfenen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Oftmals werden Betriebs- oder Zusatzvereinbarungen für das Telearbeitsprojekt abgeschlossen.

  • Personalabteilung

Die Personalabteilung ist z.B. dafür verantwortlich, die Produktivitätsveränderungen der ausgewählten Telearbeiter und Telearbeiterinnen zu untersuchen, oder z.B. um eine „Telearbeitspolitik" zu definieren.

  • Betriebsrat

„Betriebsratsfähige" Unternehmen sollten einen Vertreter bzw. eine Vertreterin des Betriebsrats bereits in der Planungsphase in die Projektplanung mit einbeziehen. Dadurch kann möglichen Befürchtungen oder Mißverständnissen bereits frühzeitig vorgebeugt werden.

  • Personalentwicklung

Ferner sollte ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Qualifizierung bereits von Anfang an in das Projektteam einbezogen werden. Somit kann bereits frühzeitig der Qualifizierungsbedarf für die Telebeschäftigten sowie für die Vorgesetzten abgeschätzt werden.

  • Bereich Telekommunikation

Der Verantwortliche im Unternehmen für den Bereich Telekommunikation muß ebenfalls bei der Projektplanung beteiligt werden. Die Einbeziehung dieses Bereichs ist deshalb notwendig, weil er für die Unterstützung der Telearbeitsplätze und die notwendige Technologie zuständig ist.

  • Informationsverarbeitung und Organisation

Auch dieser Bereich sollte unbedingt in die Planungen mit einbezogen werden, da hier die Verantwortung für Hard- und Software-Empfehlungen liegt. Darüber hinaus ist der Bereich für Fragen des Datenschutzes hinzuzuziehen.

  • Öffentlichkeitsarbeit/Public Relation (PR)

Telearbeit wird positive Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Durch ihre Zuständigkeit für die Außendarstellung kann die PR-Abteilung die Erfolge des Telearbeitsprojektes unternehmensintern und -extern entsprechend veröffentlichen. Deshalb sollte ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin zumindest über die wichtigsten Schritte informiert oder in die wichtigen Besprechungen mit einbezogen werden.

  • Alle Unternehmensbereiche/-abteilungen

Die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus den jeweiligen Unternehmensbereichen verhilft zu mehr Akzeptanz.

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erstellt von: gutura - the remote work company - /tt