Planung der Einführung von
Telearbeit
Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine betriebliche
Einführung von Telearbeit, haben sich in den Unternehmen meist schon einige Beschäftigte
mit der Thematik auseinandergesetzt z.B. um Erfahrungswerte anderer Unternehmen zu
sammeln oder um die Voraussetzungen in dem eigenen Unternehmen festzustellen.
Dieses Wissen gilt es - in Absprache mit wichtigen
Beteiligten - mit in die Planung einzubeziehen. Die Zusammensetzung einer Projektgruppe
kann bei jedem Unternehmen variieren. So gibt es bei kleineren Unternehmen z.B. keinen
Betriebsrat, die Arbeitsteilung ist nicht sehr stark ausgeprägt, d.h. einzelne
Beschäftigte decken mehrere Arbeitsfelder oft gleichzeitig ab. Unabhängig davon werden
jedoch die unterschiedlichsten Unternehmensbereiche von der Einführung der Telearbeit
berührt.
- Geschäftsführung/Management
Die direkte Beteiligung der Geschäftsführung an dem
Projektteam ist sicher nicht unbedingt bei jedem Projektschritt erforderlich. Wichtig ist
jedoch die Unterstützung durch die Geschäftsführung.
Der Rechtsexperte bzw. die Rechtsexpertin des Unternehmens
ist erforderlich, um die aufgeworfenen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Oftmals
werden Betriebs- oder Zusatzvereinbarungen für das Telearbeitsprojekt abgeschlossen.
Die Personalabteilung ist z.B. dafür verantwortlich, die
Produktivitätsveränderungen der ausgewählten Telearbeiter und Telearbeiterinnen zu
untersuchen, oder z.B. um eine Telearbeitspolitik" zu definieren.
Betriebsratsfähige" Unternehmen sollten einen
Vertreter bzw. eine Vertreterin des Betriebsrats bereits in der Planungsphase in die
Projektplanung mit einbeziehen. Dadurch kann möglichen Befürchtungen oder
Mißverständnissen bereits frühzeitig vorgebeugt werden.
Ferner sollte ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus
dem Bereich Qualifizierung bereits von Anfang an in das Projektteam einbezogen werden.
Somit kann bereits frühzeitig der Qualifizierungsbedarf für die Telebeschäftigten sowie
für die Vorgesetzten abgeschätzt werden.
- Bereich Telekommunikation
Der Verantwortliche im Unternehmen für den Bereich
Telekommunikation muß ebenfalls bei der Projektplanung beteiligt werden. Die Einbeziehung
dieses Bereichs ist deshalb notwendig, weil er für die Unterstützung der
Telearbeitsplätze und die notwendige Technologie zuständig ist.
- Informationsverarbeitung und Organisation
Auch dieser Bereich sollte unbedingt in die Planungen mit
einbezogen werden, da hier die Verantwortung für Hard- und Software-Empfehlungen liegt.
Darüber hinaus ist der Bereich für Fragen des Datenschutzes hinzuzuziehen.
- Öffentlichkeitsarbeit/Public Relation (PR)
Telearbeit wird positive Auswirkungen auf das Unternehmen
haben. Durch ihre Zuständigkeit für die Außendarstellung kann die PR-Abteilung die
Erfolge des Telearbeitsprojektes unternehmensintern und -extern entsprechend
veröffentlichen. Deshalb sollte ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin zumindest über
die wichtigsten Schritte informiert oder in die wichtigen Besprechungen mit einbezogen
werden.
- Alle Unternehmensbereiche/-abteilungen
Die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus den
jeweiligen Unternehmensbereichen verhilft zu mehr Akzeptanz.
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